FÖRDERAKTION BEENDET!
Sanierungsbonus 2026
Abschnitt A: Einzelbauteilsanierungen
Wer kann einreichen:
- Privatpersonen
- Kein Hauptwohnsitz am Wohnobjekt erforderlich
- Gebäudealter mindestens 15 Jahre bei Antragsstellung
Registrierung & Ablauf:
- Registrierung ausschließlich online ab Mitte Nov. 25 bis längstens 31.12.2026 möglich, bzw. solange Budgetmittel vorhanden sind. ID Austria oder Kopie eines Lichtbildausweises notwendig!
- VOR der Registrierung ist eine verpflichtende Energieberatung durchzuführen.
- Angaben zur Maßnahme ( Art und Kosten, ausführendes Unternehmen)
- Umsetzung innerhalb 9 Monate nach Registrierung.
- Gefördert werden ausschließlich Leistungen und Lieferungen ab 03.10.2025.
- Förderung Sanierungsbonus ist mit Förderung zum Kesseltausch kombinierbar.
Förderungsart / Höhe:
- einmaliger, nicht rückzahlbahrer Investitionszuschuss begrenzt auf max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten
- bei Einzelbauteilsanierung -> max. € 5.000,-
Abschnitt B: Umfassende Sanierungen sowie Teilsanierungen 40%
Wer kann einreichen:
- Privatpersonen
- Kein Hauptwohnsitz am Wohnobjekt erforderlich
- Gebäudealter mindestens 15 Jahre bei Antragsstellung
Registrierung & Ablauf:
- Registrierung ausschließlich online ab Mitte Nov. 25 bis längstens 31.12.2026 möglich, bzw. solange Budgetmittel vorhanden sind. ID Austria oder Kopie eines Lichtbildausweises notwendig!
- Energieausweis Ist, sowie Energieausweis nach Sanierung bei Registrierung notwendig.
- Umsetzung & Endabrechnung muss bis 30.09.2028 erfolgen.
- Gefördert werden ausschließlich Leistungen und Lieferungen ab 03.10.2025.
- Förderung Sanierungsbonus ist mit Förderung zum Kesseltausch kombinierbar.
Förderungsart / Höhe:
- einmaliger, nicht rückzahlbahrer Investitionszuschuss begrenzt auf max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten
- Teilsanierung 40% -> max. € 10.000
- Umfassende Sanierung guter Standard -> max. € 15.000
- Umfassende Sanierung klimaaktiv -> max. € 20.000