FÖRDERAKTION BEENDET!
Sanierungsbonus 2026 

Abschnitt A: Einzelbauteilsanierungen

Wer kann einreichen:

  • Privatpersonen 
  • Kein Hauptwohnsitz am Wohnobjekt erforderlich
  • Gebäudealter mindestens 15 Jahre bei Antragsstellung

Registrierung & Ablauf:

  • Registrierung ausschließlich online ab Mitte Nov. 25 bis längstens 31.12.2026 möglich, bzw. solange Budgetmittel vorhanden sind. ID Austria oder Kopie eines Lichtbildausweises notwendig!
  • VOR der Registrierung ist eine verpflichtende Energieberatung durchzuführen.
  • Angaben zur Maßnahme ( Art und Kosten, ausführendes Unternehmen)
  • Umsetzung innerhalb 9 Monate nach Registrierung.
  • Gefördert werden ausschließlich Leistungen und Lieferungen ab 03.10.2025.
  • Förderung Sanierungsbonus ist mit Förderung zum Kesseltausch kombinierbar.

Förderungsart / Höhe: 

  • einmaliger, nicht rückzahlbahrer Investitionszuschuss begrenzt auf max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten
  • bei Einzelbauteilsanierung -> max. € 5.000,-

Abschnitt B: Umfassende Sanierungen sowie Teilsanierungen 40%

Wer kann einreichen:

  • Privatpersonen 
  • Kein Hauptwohnsitz am Wohnobjekt erforderlich
  • Gebäudealter mindestens 15 Jahre bei Antragsstellung

Registrierung & Ablauf:

  • Registrierung ausschließlich online ab Mitte Nov. 25 bis längstens 31.12.2026 möglich, bzw. solange Budgetmittel vorhanden sind. ID Austria oder Kopie eines Lichtbildausweises notwendig!
  • Energieausweis Ist, sowie Energieausweis nach Sanierung bei Registrierung notwendig.
  • Umsetzung & Endabrechnung muss bis 30.09.2028 erfolgen.
  • Gefördert werden ausschließlich Leistungen und Lieferungen ab 03.10.2025.
  • Förderung Sanierungsbonus ist mit Förderung zum Kesseltausch kombinierbar.

Förderungsart / Höhe: 

  • einmaliger, nicht rückzahlbahrer Investitionszuschuss begrenzt auf max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten
  • Teilsanierung 40% -> max. € 10.000
  • Umfassende Sanierung guter Standard -> max. € 15.000
  • Umfassende Sanierung klimaaktiv -> max. € 20.000