Baustellenkoordination

Warum BauKG?

Die Koordination von Bauarbeiten wird im BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz BGBl. I 37/1999) sowie im § 8 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl. Nr 450/1994) geregelt. Das BauKG soll durch Koordinierung bei Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen erhöhen. Erreicht soll dies dadurch werden, dass zum Beispiel gemeinsame Sicherheitseinrichtungen wie Gerüste oder Geländer so ausgebildet werden, dass sie zum Schutz von Arbeitnehmer/innen von verschiedenen Arbeitgeber/innen geeignet und im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (neben anderen Maßnahmen) festgelegt werden.
 
 Verantwortlich für die Umsetzung sind die Bauherren.

Baustellenkoordination und Planungskoordination gewährleisten einen reibungslosen Bauablauf - die Basis effizienten Bauens.
Eine realistische Terminplanung ist kein Problem mehr und die Bauzeit kann auf das notwendige Minimum reduziert werden.
Durch die Einhaltung gängiger Sicherheitsstandards werden Unfälle vermieden. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten, Verzögerungen und Ärgernisse mit Behörden, Versicherungen etc. können so erst gar nicht entstehen.

Was der Baustellenkoordinator für Sie macht: 
•    Planung der Arbeitssicherheit 
•    Erstellung Sicherheits- und Gefahrenplan (SiGe-Plan) 
•    Erstellung der Vorankündigung 
•    Erstellung der Unterlagen für spätere Nutzung