Förderung des Landes Steiermark für die Neuerrichtung eines Eigenheimes
Wer bekommt eine Eigenheimförderung?
Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter (bzw. nahe Angehörige, wie z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern usw.) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
Gefördert wird:
Neuerrichtung eines Eigenheimes.
Bitte beachten Sie, dass keine Förderung möglich ist, wenn das Objekt bereits bezogen wurde, eine Benützungsbewilligung vorliegt oder es eine Fertigstellungsanzeige gibt!
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Art der Förderung:
Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Die jährliche Verzinsung beträgt 1% dekursiv. Die Verzinsung und Tilgung beginnen mit dem 1. April oder 1. Oktober, welcher der Erteilung der baubehördlichen Benützungsbewilligung, bei allfällig früherem Beziehen der Baulichkeit diesem Zeitpunkt nachfolgt, spätestens jedoch drei Jahre nach der Erteilung der Förderungszusicherung.
Wie kommt man zur Förderung?
1.) Beratungsgespräch und Abklärung der Förderungsvoraussetzungen, entweder bei uns im Büro oder direkt beim Land Steiermark.
2.) Onlineantrag stellen
2.) Auftrag Stellungnahme ausfüllen